Panik- und Fluchttüren sind ein essentieller Teil im Bau und in der Planung von öffentlichen Gebäuden.
Es sind spezielle Türen, die in Gebäuden installiert werden, um im Notfall eine schnelle und sichere Evakuierung zu ermöglichen. Sie sind so konstruiert, dass sie im Ernstfall leicht zu öffnen sind, auch wenn sie verschlossen sind, um Menschen im Notfall den Fluchtweg zu erleichtern.
Die nach DIN EN 179 und DIN EN 1125 geprüften Verschlusssysteme erfüllen die Forderung, dass sich Türen in Flucht– und Rettungswegen jederzeit, mit einem Handgriff, von innen leicht und in voller Breite öffnen lassen. Mit unseren Panik– und Notausgangstüren sind Sie jederzeit auf der sicheren Seite.
Notausgänge nach DIN EN 179 sind bestimmt für Gebäude, die keinem öffentlichen Publikumsverkehr unterliegen und deren Besucher die Funktion der Fluchttür kennen. Dies können unter anderem auch Nebenausgänge in öffentlichen Gebäuden sein, die nur von autorisierten Personen genutzt werden. Als Beschlagelemente sind Drücker oder Stoßplatten vorgeschrieben.
Paniktüren nach DIN EN 1125 kommen hingegen in öffentlichen Gebäuden zum Einsatz , bei denen die Besucher die Funktion der Fluchttüren nicht kennen und diese im Notfall auch ohne Anweisung bedienen können müssen. Hiervon sind zum Beispiel Krankenhäuser, Schulen, öffentliche Verwaltungen etc. betroffen.
Hier sind Stangengriffe oder Druckstangen, die über die Türbreite gehen zwingend als Beschlagelemente vorgeschrieben.